AGBs

  1. Preis- und Zahlungsbedingungen
    1. Die Preisangaben basieren auf dem aktuellen Informationsstand, der entsprechenden Beschreibung im Kostenvoranschlag und verstehen sich exkl. Verpackung und Transport.
    2. Die Offerten sind 60 Tage gültig, wenn keine Änderungen gegenüber der beschriebenen Ausführung vorgenommen werden.
    3. Die Auftragsbestätigung ersetzt die Offerte.
    4. Mit der Unterzeichnung der Auftragsbestätigung anerkennt der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
    5. Unsere Preise sind, wenn nichts anderes vermerkt ist, Nettopreise, denen die jeweils geltende Mehrwertsteuer zuzuschlagen ist. Abzüge an unserer Rechnung sind nur dann gestattet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
    6. Bei grösseren Aufträgen werden die einzelnen Schritte separat abgerechnet (z.B. Grobkonzept, Detailkonzept, Prototyp usw.).
    7. Wird ein Projekt nach Auftragserteilung durch den Auftragsgeber ohne Verschulden von proretail ag abgebrochen, kann proretail ag alle aufgelaufenen Kosten verrechnen.
    8. Akontozahlungen sind ab einem bestimmten Auftragsvolumen Usanz und werden bei Konkretisierung des Kostenvoranschlages separat definiert.
    9. Die Rechnungen sind zahlbar innert 30 Tagen rein netto.
    10. Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, berechnet proretail ag vorbehaltlich der Geltendmachung weitergehender Rechte Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a.
  2. Copyright
    1. Der Inhalt sämtlicher Dokumente, Softwarebestandteile und Unterlagen sowie sämtliche Werke, die im Rahmen des Auftrags erstellt werden, sind geistiges Eigentum von proretail ag. Eine über den definierten Projektumfang hinausgehende Nutzung ist deshalb unzulässig und kann rechtliche Schritte nach sich ziehen.
    2. Die Abtretung der Eigentumsrechte an den Kunden ist im Rahmen einer separaten Vereinbarung möglich
  3. Mehraufwand
    1. Mehraufwände sowie sämtliche Änderungen im Projektablauf, die über den im Kostenvoranschlag resp. der Auftragsbestätigung definierten Rahmen hinausgehen werden nach Aufwand verrechnet.
  4. Termine
    1. Können die angegebenen Termine von proretail ag nicht eingehalten werden, wird der Kunde schriftlich unter Anführung der Ursache benachrichtigt. Dies berechtigt den Kunden jedoch weder zur Auftragsannullierung noch zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen.
  5. Übergang von Nutzen und Gefahr
    1. Nutzen und Gefahr gehen bei Versand der Lieferung an das Domizil der proretail ag beziehungsweise bei Lagerung wegen verzögerter oder nicht erfolgter Lieferung auf den Kunden über.
  6. Eigentumsvorbehalt
    1. Die gelieferte oder eingelagerte Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Besteller bestehenden Ansprüche Eigentum der proretail ag. proretail ag kann den Eigentumsvorbehalt eintragen lassen. Der Kunde wird gehalten, bei Massnahmen, die zum Schutz des Eigentums nötig sind, mitzuwirken.
  7. Beanstandungen/Mängel
    1. Beanstandungen erkennbarer Mängel sind innerhalb von 5 Arbeitstagen nach erfolgter Lieferung schriftlich anzubringen, andernfalls gilt die Lieferung als angenommen.
    2. Entsprechen die von proretail ag ausgeführten Arbeiten und/oder gelieferte Bestandteile nachweislich nicht der in der Auftragsbestätigung definierten Ausführung, ersetzt oder bessert proretail ag diese nach ihrem Ermessen aus.
  8. Garantieansprüche bei POS-Elementen
    1. Ist nichts anderes vereinbart, so besteht eine Garantiefrist von einem Jahr. Die Frist beginnt für das POS-Element mit dem Tag der Auslieferung. Der Garantieanspruch verfällt bei unsachgemässer Handhabung, versäumter Sorgfaltspflicht und willkürlicher Zerstörung.
    2. Nicht erkennbare und versteckte Konstruktionsmängel sowie Materialermüdungen müssen von proretail ag geprüft werden, bevor ein Garantieanspruch geltend gemacht werden kann.
  9. Erfüllungsort/Gerichtsstand/Anwendbares Recht
    1. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der proretail ag. Das Rechtsverhältnis untersteht schweizerischem Recht. Allfällige Differenzen regelt proretail ag wenn immer möglich einvernehmlich. Kommt eine gütliche Einigung nicht zustande, entscheiden die ordentlichen Gerichte. Gerichtsstand ist der Sitz der proretail ag.
  10. Schlussbestimmungen
    1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
    2. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen können von proretail ag jederzeit geändert werden. Es gilt für jede Bestellung der Stand zum jeweiligen Zeitpunkt.
    3. Änderungen oder Ergänzungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.
    4. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.